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In der Altstadt herrscht Leinenpflicht

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Immer wieder kommt in Ravensburg die Frage auf, wie sich Hundehalter mit ihren Hunden in der Öffentlichkeit zu verhalten haben. Wo besteht Leinenpflicht? Und was ist, wenn Hunde frei herumlaufen? Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick.

Rund 1300 Hunde sind in Ravensburg und den drei Ortschaften registriert. Gemessen an dieser Zahl gibt es laut Stadtverwaltung dabei sehr wenig Probleme. Die meisten Hunde und deren Herrchen oder Frauchen verhalten sich so, wie es sein soll.

Dennoch erhielt die Stadt in der Vergangenheit anonyme Schreiben, in denen über das Verhalten von einzelnen Hunden und manchmal auch deren Halter geklagt wird. Da das zuständige Ordnungsamt auf anonyme Schreiben naturgemäß nicht direkt antworten kann, hat es sich nun an die Presse gewandt.

Geregelt ist das Halten von Hunden in der städtischen Polizeiverordnung. Dabei geht es zum einen um Lärm, der von Tieren ausgehen kann. Es gilt, dass insbesondere Hunde so zu halten sind, "dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird". Weiter ist geregelt, dass Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand gefährdet wird.

Hunde dürfen demnach ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Dies gilt im gesamten Stadt- und Ortschaftsgebiet. Im Bereich der historischen Altstadt, also innerhalb der Stadtmauern sowie in direkt angrenzenden Grünflächen, gilt dagegen eine strenge Leinenpflicht. Die genaue Abgrenzung zeigt ein Lageplan des Ordnungsamtes (siehe Kasten am Ende des Artikels).

Was Verunreinigungen durch Hunde angeht, so hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Gärten verrichtet. "Dennoch dort abgelegter Hundekot ist durch den Hundehalter unverzüglich zu beseitigen", heißt es in der städtischen Verordnung.

Hunde sind auf öffentlichen Sport- und Spielplätzen verboten. Das bedeutet: Auch wenn die Hunde an der Leine geführt werden, dürfen sie nicht auf Sport- und Spielplätze. Außerdem ist das Mitführen von Hunden auf den Ravensburger Märkten unzulässig - einzige Ausnahme sind Blindenführhunde.

Wird gegen eine der Bestimmungen verstoßen, kann laut Stadtverwaltung eine solche Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen Hundehalter entsprechend antreffen. Privatanzeigen können oft nicht verfolgt werden, weil konkrete Angaben fehlen. Deshalb appelliert das Ravensburger Ordnungsamt an die Hundehalter, sich an die Regelungen der Polizeiverordnung zu halten. Sollte es sogar zu einem Beißvorfall kommen, kann dies für den Halter Folgen haben wie dauerhaften Leinen- und Maulkorbzwang, oder im schlimmsten Falle die Einziehung des Hundes.

Den genauen Wortlaut der städtischen Polizeiverordnung gibt es unter , Reiter "Bürger & Verwaltung", Stadtverwaltung, Stadtrecht. Dort befindet sich auch der Lageplan zur Leinenpflicht für Hunde innerhalb der Altstadt. Fragen beantwortet das Ordnungsamt unter Telefon 0751/82380.


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