Die Investitionen der Gemeinde Denkingen sind die wichtigsten Themen gewesen bei der Ratssitzung am Dienstagabend. Dabei spielte vor allem die Frage eine Rolle, ob im Gebiet Lehräcker tatsächlich zehn Bauplätze erschlossen werden sollen, oder nicht, oder ob, wie Martin Schnee vorschlug, die Stadtentwicklungsgesellschaft die Erschließung abwickeln solle.
Insgesamt überschritt die Wunschliste von Gemeindehallensanierung über die Rasenplatzsanierung bis zur Anschaffung eines Beamers für die Schule die Vorstellungen der Verwaltung um zwei Millionen Euro. Jetzt wird noch einmal nachgerechnet, mit der Steg verhandelt und der Haushalt dann vorgelegt. Außerdem beschloss der Gemeinderat die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die sogenannte Doppik, einzuführen ab 1. Januar 2019 von der Verwaltungsgemeinschaft. Dann werden alle Besitzungen der Gemeinde erhoben und eine Aufwands-, Gewinn- und Verlustrechnung gemacht, ähnlich des Verfahrens in Betrieben.
Dass der Zuschauerraum voll besetzt war, lag aber sicher an der Brisanz der angekündigten weiteren Punkte: Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung, Ordnungsgeldverfahren Betting/Zepf. Nächster Punkt: Verstoß gegen das Verschwiegenheitsgebot der nichtöffentlichen Sitzung, Presseerklärung Staudenmayer; und unter einem weiteren Punkt "Klage Gemeinderätin Staudenmayer gegen die Gemeinde Denkingen, Rechtsbeistand Gemeinde Denkingen".
Der Punkt Ordnungsgeldverfahren Betting/ Zepf wurde von Bürgermeister Rudolf Wuhrer zu Beginn der Sitzung ohne Begründung von der Tagesordnung genommen.
Der nächste Punkt behandelte eine Pressemitteilung im Heuberger Bote und einem Onlineblog, die von Gemeinderätin Suse Staudenmayer verschickt worden war. In der hatte sie berichtet, dass trotz der dringenden Empfehlung der Kommunalaufsicht, eine zuvor für einen nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt vom Gemeinderat beschlossene Befangenheit aufzuheben und die in der ersten Sitzung gefällten Beschlüsse ebenfalls aufzuheben, das Gegenteil geschehen sei – nämlich, dass sie und Gemeinderat Matthias Zepf wieder für befangen erklärt wurden.
Aus einer nicht öffentlichen Sitzung zu berichten ist für einen Gemeinderat nach der Gemeindeordnung außer nach Genehmigung durch den Bürgermeister nicht erlaubt. Der Gemeinderat solle, so die Vorlage der Verwaltung, festsetzen, ob ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorliege und festlegen, ob und in welcher Höhe ein Ordnungsgeld verhängt werden solle. "Wir wurden gebeten, dies auf die Tagesordnung zu setzen", so Bürgermeister Wuhrer in der Einleitung des Punktes. Der Rahmen eines Ordnungsgeldes betrage 150 bis 1000 Euro.
Jürgen Thieringer (Fraktion Unabhängige Bürger) sagte: "Wir rügen die Pressemitteilung, sie stellt einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht dar." Auf einen Antrag auf Ordnungsgeld werde man aber verzichten. Martin Schnee (Unabhängige Bürger) wertete die Pressemeldung als "reine Selbstdarstellung", schloss sich ansonsten Thieringer an, und Anton Pfund (Freie Bürger) sagte: "Schlimmer kann es nicht kommen." Beim nächsten Fall solle es geahndet werden. Bürgermeister Wuhrer bewertete die Tatsache, kein Ordnungsgeld zu verhängen, als "Friedensangebot – das finde ich gut". Er werde Suse Staudenmayer, die ebenso wie Tanja Köhler, Achim Lewedey und Alexander Kauth entschuldigt war, einen entsprechenden Brief schreiben.
In der Sache "Rechtsbeistand für die Gemeinde" beauftragte der Gemeinderat mit zwei Enthaltungen das Anwaltsbüro des Gemeindetags mit der Vertretung der Gemeinde. Es geht ebenfalls um die vermeintliche Befangenheit von Suse Staudenmayer. Die Rechtsaufsicht sagt: nicht befangen. Bürgermeister Wuhrer und das die Gemeinde beratende Büro sagen: befangen. Jetzt muss das Verwaltungsgericht in dem Kommunalverfassungsstreit entscheiden.