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Bebauungsplan für Netto

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Der Achstetter Gemeinderat hat am Montag die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Ansiedlung des Netto-Marktes an der Landesstraße 265 beschlossen. Weil das Regierungspräsidium (RP) die vorgesehene Aufstellung einer Einbeziehungssatzung abgelehnt hat, ist nun ein Sondergebiet für kleinflächigen Einzelhandel geplant.

Mit der ursprünglichen Variante sollte ein Großteil des Flurstücks 241 zwischen L 259 (Straße von Achstetten nach Laupheim), Paradiesstraße und Rotkanal in den für die Umgebung gültigen Bebauungsplan einbezogen werden. Dem hielt das RP entgegen, dass der Nahversorgungsmarkt in Form, Größe und Nutzung nicht die für eine Einbeziehungssatzung notwendige Prägung der angrenzenden Gebiete mit einzelnen Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Anwesen habe. So verständigte man sich stattdessen auf die Aufstellung eines Bebauungsplans ausschließlich für die Fläche, die für den Markt benötigt wird. Diese wird als "Sondergebiet für kleinflächigen Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern" ausgewiesen. Als Art der Nutzung werde nur Lebensmittelmärkte als Vollsortimenter inklusive Randsortiment (Non-Food-Artikel) zugelassen – also keine Fachgeschäfte. Der nördliche und östliche Grundstücksteil wird nicht einbezogen.

"Das Ganze hat den Vorteil, dass sich dort ausschließlich Einzelhandel niederlassen kann", sagte Roland Schmuck von Ingenieurbüro Wassermüller. Die Begrenzung des Gebiets und der Nutzung zerstreue auch die Befürchtungen, dass sich in dem Gebiet eines Tages unerwünschtes Gewerbe ansiedeln könnte.

Auf Vorschlag von Sascha Stecken soll in den Bebauungsplanentwurf noch die Erklärung eingefügt werden, entlang der L 265 Richtung Oberholzheim/Stetten einen Radweg errichten zu wollen. Die erforderlichen Baumaßnahmen für die Zufahrt zum Nahversorgungsmarkt böten eine gute Gelegenheit, eine Verbindung über die Mönchhöfer Straße und die B30-Brücke zum Radweg links der Bundesstraße Richtung Laupheim zu schaffen.

Neun Gemeinderäte stimmten dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu; Claudia Knehr, Paul Bailer und Gerhard Rose stimmten dagegen. Der Entwurf muss erneut öffentlich ausgelegt werden. "Im Februar oder März könnte dann der Satzungsbeschluss erfolgen, so dass Netto spätestens Ende des Jahres eröffnen könnte", lautet die Rechnung von Roland Schmuck.

Kritik aus Burgrieden und von der IHK

"Mit Sorge" blickt man in Burgrieden auf die Ansiedlung eines Discounters in Achstetten. Die Gemeindeverwaltung klagte in ihrer Stellungnahme innerhalb der Anhörung von Trägern öffentlicher Belange, dass der Netto-Markt die Funktionalität der innerhalb der vergangenen 15 Jahre geschaffenen Ortsmitte in Burgrieden gefährde.

Die dort ansässigen Lebensmittel-, Drogerie- und Getränkemärkte hätten schon durch den Rewe-Markt am Ortsrand von Laupheim Umsatzeinbußen in Kauf nehmen müssen, durch den Netto-Markt in Achstetten würde auch noch Kaufkraft des Pendler-Stroms aus Richtung Ulm abgegraben. Als Folge eines solchen "ruinösen Verdrängungswettbewerbes" drohe ein Leerstand der Geschäftsgebäude in der Ortsmitte von Burgrieden. Dabei sollten doch gerade die zentral in der Gemeinde ansässigen Betriebe gestärkt werden, dies sei auch ausgewiesenes Ziel höherer Planungsinstitutionen.

Bestätigt wird dies von der IHK Ulm. Sie sieht negative Auswirkungen auf die Nahversorgungsbetriebe in der Gemeinde Achstetten, aber auch in der Gemeinde Burgrieden. Eine wesentliche Verbesserung der Nahversorgung für Achstetten sei durch die Nähe größerer Anbieter in Laupheim nicht zu erwarten.

"Diese Vorwürfe weise ich zurück", erwiderte Roland Schmuck vom Ingenieurbüro Wassermüller im Gemeinderat. Der Lebensmittelmarkt in Achstetten sei trotz Ortsrandlage zu Fuß, und für die Bürger der Teilorte mit dem Fahrrad, gut zu erreichen. Alle nicht motorisierten Menschen der Gemeinde profitierten davon. Was die Auswirkungen auf die bestehenden Einzelhandelsbetriebe betrifft, komme ein Fachgutachten zu dem Ergebnis, dass Umsatzrückgänge in erster Linie zu Lasten der angrenzenden Städte Laupheim und Erbach gingen und für die ortsansässigen Geschäfte noch ausreichend Kaufkraft übrig sei.

Auch Lärm bereitet Sorgen

Auf mögliche Lärmbelastungen für die Anwohner (an der Paradiesstraße) machte das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz in Biberach aufmerksam. Anlieferbereiche und Ventilatoren sollten deshalb auf der von den Wohngebäuden abgewandten Seite angebracht und die Betriebs- einschließlich Verladezeiten nur zwischen 6 und 22 Uhr zugelassen werden. Auf die Beachtung dieser Bedenken legte Ratsmitglied Gerhard Rose besonderen Wert. Eine Verlegung der Laderampe sei aus logistischen Gründen nicht möglich, entgegnete Roland Schmuck. Im Übrigen müsse der Betreiber die für Mischgebiete gültigen Lärmgrenzwerte einhalten.

Erübrigt hätten sich die Bedenken des Regierungspräsidiums in Bezug auf den Hochwasserschutz, teilte Schmuck mit, denn nach der neuen rechtsgültigen Hochwassergefahrenkarte des RP liege das Plangebiet nicht mehr in einem Überschwemmungsgebiet.

Aus denkmalpflegerischer Sicht hegt das RP indes "erhebliche Bedenken", dass der Nahversorgungsmarkt aufgrund seiner Form und Größe die Wirkung dreier Kulturdenkmäler – die Schlossanlage, die Kirche Sankt Oswald und die Marienkapelle – beeinträchtigen, insbesondere den freien Blick auf die Kirche stören könnte. Diese Befürchtungen sollen durch eine vom Ingenieurbüro Wassermüller erstellte Visualisierung ausgeräumt werden


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