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Parken auf der Busfläche geht gar nicht

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Eigentlich läuft’s ganz gut mit dem abmarkierten Parkstreifen auf der Stuttgarter Straße zwischen Amtsgericht und Friedrichstraße. Nur manchmal riskieren Autofahrer ein "Knöllchen", wenn sie auf der Bushaltefläche parken. Und nicht wenige Fahrer sind immer noch verunsichert, ab wann sie sich denn wieder nach rechts zum Abbiegen in die Friedrichstraße einordnen dürfen.

Ende September war der Beschluss des Gemeinderats, zur Verlangsamung des Verkehrs die rechte Fahrspur der Stuttgarter Straße für einen Probelauf in einen Parkstreifen umzuwandeln, in die Tat umgesetzt worden. Seitdem darf hier abschnittweise zwischen Amtsgericht und Einmündung "An der Stadtkirche" sowie danach weiter bis zur vor die Bushaltestelle Rathaus innerhalb der durchgezogenen gelben Linie maximal eine Stunde lang geparkt werden. Was gut angenommen wird.

Lediglich bei der Bushaltestelle am Rathaus kommen manche Autofahrer quasi ins Schleudern. Hier hält der Bus jetzt am Fahrbahnrand innerhalb der mit gezackten Linien gekennzeichneten Fläche. Auf ihr ist das Parken nicht erlaubt. Wer es dennoch tut, riskiert einen Strafzettel. Steht kein Bus dort, dürfen die gezackten Linien aber bereits zum Rechtsabbiegen in die Friedrichstraße überfahren werden. Im Gegensatz zu den zuvor durchgezogenen Linien, die nicht überfahren werden dürfen. Autofahrer, die auf der Busfläche schon wegen Falschparkens erwischt wurden, beteuern, sie hätten dies überhaupt nicht als Bushaltefläche wahrgenommen. Und auch das mehr oder weniger hinten an der Rathaus-Wiese stehende provisorische Haltestellenschild nicht gesehen.

Vielleicht wäre ja das noch die Lösung: nämlich den Schriftzug "Bus" in der Haltefläche aufzupinseln und das Haltestellenschild nach vorn zu rücken. Dann wär’s möglicherweise (fast) perfekt...


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